Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Software Aurentix. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig — mit der Aktivierung eines kostenpflichtigen Vertrags erklären Sie sich mit ihnen einverstanden.
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der Software Aurentix zwischen der OPPO IT, Nordeckstrasse 8, 8636 Wald ZH, Schweiz (nachfolgend «Anbieterin») und dem Kunden. Aurentix ist eine Marke der OPPO IT.
Diese AGB gelten für alle kostenpflichtigen Verträge über die Nutzung von Aurentix. Für die unverbindliche Testphase gelten ausschliesslich die Bestimmungen in Ziffer 3; eine Zustimmung zu diesen AGB ist für die Testphase nicht erforderlich.
Aurentix richtet sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden. Ein Vertrag kommt nicht mit Konsumentinnen und Konsumenten zustande. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Die Anbieterin stellt dem Kunden Aurentix als Software as a Service über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die Software während der Vertragsdauer für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung der Software zum Download oder eine Einräumung von Rechten am Quellcode findet nicht statt.
Der Funktionsumfang ist in jeder Preisstufe identisch. Sämtliche Module sind enthalten; es gibt keine Zusatzmodule, die gesondert erworben werden müssten. Updates und Weiterentwicklungen sind im Preis enthalten und werden ohne gesonderte Ankündigung eingespielt.
Der Kunde erhält eine eigene Instanz unter einer Subdomain von aurentix.ch sowie eine eigene Datenbank. Die Daten verschiedener Kunden werden getrennt gehalten.
Die Anbieterin darf den Funktionsumfang weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, sofern der vertraglich geschuldete Gesamtnutzen dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wird eine wesentliche Funktion entfernt, informiert die Anbieterin den Kunden vorgängig; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
3. Testphase
Die Anbieterin kann eine kostenlose und unverbindliche Testphase gewähren, in der Regel für 30 Tage. Während der Testphase entstehen keine Kosten und es besteht keine Zahlungspflicht. Der Kunde kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Aus der Testphase entsteht keine Verpflichtung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags. Ein solcher kommt erst zustande, wenn der Kunde den Vertrag in seinem Konto aktiv aktiviert und dabei diesen AGB zustimmt.
Endet die Testphase ohne Aktivierung eines Vertrags, wird der Zugang gesperrt. Die Anbieterin kann den Kunden vorher kontaktieren. Zur Aufbewahrung und Löschung der Daten nach Zugangssperre gilt Ziffer 9.
4. Preise, Preisstaffel und Fair Use
Der monatliche Preis richtet sich ausschliesslich nach der Anzahl aktiver Benutzer im System des Kunden. Der Kunde wählt kein Paket aus; die Einstufung erfolgt automatisch. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es gilt die folgende Staffel, jeweils bis einschliesslich der genannten Benutzerzahl:
| Aktive Benutzer | Preis pro Monat |
|---|---|
| bis 2 Benutzer | CHF 89.– |
| bis 4 Benutzer | CHF 129.– |
| bis 6 Benutzer | CHF 169.– |
| bis 8 Benutzer | CHF 199.– |
| bis 10 Benutzer | CHF 249.– |
| bis 12 Benutzer | CHF 299.– |
| bis 14 Benutzer | CHF 349.– |
| ab 15 Benutzern | CHF 399.– |
Massgebend für die Einstufung ist der Höchststand aktiver Benutzer im Monat vor dem Verrechnungsmonat, gemessen bis zur Rechnungsstellung — nicht der Stand an einem einzelnen Stichtag. Die Anbieterin erfasst die Anzahl aktiver Benutzer dazu regelmässig. Als aktiv gilt ein Benutzerkonto, das im System nicht deaktiviert ist.
Ab 25 aktiven Benutzern behält sich die Anbieterin eine individuelle Vereinbarung vor (Fair Use). Der Preis bleibt bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bei der höchsten Stufe der Staffel. Die Anbieterin wird den Kunden in diesem Fall kontaktieren. Hintergrund dieser Grenze ist der überproportionale Aufwand für Support und Datenvolumen, nicht eine technische Beschränkung.
Die Anbieterin kann die Preise mit einer Frist von zwei Monaten auf den Beginn eines Kalendermonats anpassen. Sie teilt dies dem Kunden vorgängig in Textform mit. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; die bis dahin geltenden Preise bleiben bis zu diesem Zeitpunkt unverändert.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Verrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Rechnung für einen Kalendermonat wird gegen Ende des Vormonats gestellt. Die Zahlungsfrist endet am letzten Tag des Vormonats, beträgt aber mindestens 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Die Rechnung weist die nach Ziffer 4 massgebende Benutzerzahl und die daraus folgende Preisstufe aus. Für den ersten Verrechnungsmonat gilt der Stand bei Vertragsbeginn.
Der Kunde kann Zahlungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, bleibt der Zugang zunächst bestehen. Nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von zehn Tagen kann die Anbieterin den Zugang auf den nächsten Monatswechsel einschränken; der Kunde behält dabei Zugriff auf seine Vertragsdaten und den Datenexport. Die Zahlungspflicht für die bereits erbrachte Leistung bleibt bestehen. Nach Ausgleich des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet. Bei einer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Monats bestehen.
6. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
Der kostenpflichtige Vertrag beginnt mit der Aktivierung durch den Kunden und läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestvertragsdauer und keine Einrichtungsgebühr. Erfolgt die Aktivierung während eines laufenden Monats, wird dieser Monat anteilig nach Kalendertagen verrechnet.
Beide Parteien können den Vertrag auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 20. dieses Monats erklärt sein; danach wird sie auf das Ende des Folgemonats wirksam. Der Kunde erfasst seine Kündigung selbst in seinem Konto unter «Vertrag & Abrechnung»; das Konto weist das Wirksamkeitsdatum aus. Bis zum Wirksamwerden kann er sie dort ebenso selbst wieder zurückziehen.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt der Zugang unverändert bestehen, damit der Kunde seine Daten exportieren kann. Danach wird der Zugang gesperrt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung erheblich gegen Ziffer 7 verstösst.
7. Pflichten und Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von ihm erfassten Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt, insbesondere bei Personendaten seiner eigenen Kundinnen und Kunden sowie seiner Mitarbeitenden.
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Jedes Benutzerkonto ist einer natürlichen Person zugeordnet; das Teilen eines Kontos durch mehrere Personen ist nicht zulässig. Der Kunde meldet einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich.
Der Kunde unterlässt Handlungen, welche die Verfügbarkeit oder Sicherheit des Systems gefährden, insbesondere automatisierte Massenabfragen, das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen und das Einbringen von Schadsoftware.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Nutzung von Aurentix den für ihn geltenden Aufbewahrungs-, Buchführungs- und Steuervorschriften genügt. Die Anbieterin schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Die Anbieterin betreibt Aurentix mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters und strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Bei länger dauernden geplanten Unterbrüchen informiert die Anbieterin vorgängig. Kurze Unterbrüche für Updates sind ohne Vorankündigung zulässig.
Support wird über das Support-Modul in der Anwendung sowie telefonisch geleistet. Die Anbieterin bemüht sich, Anfragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. Der Support ist im Preis enthalten.
Nicht als Störung gelten Beeinträchtigungen, die auf Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin zurückgehen, namentlich Ausfälle von Netzbetreibern, höhere Gewalt oder eine unsachgemässe Nutzung durch den Kunden.
9. Daten, Datenschutz und Datenexport
Die Daten des Kunden bleiben jederzeit dessen Eigentum. Die Anbieterin nutzt sie ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und gibt sie nicht an Dritte weiter, ausser dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Die Daten werden in der Schweiz gehostet. Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; dieser ist auf der Website abrufbar und geht diesen AGB in Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
Die Anbieterin erstellt regelmässig Sicherungskopien und bewahrt diese während 30 Tagen auf. Sicherungskopien dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden.
Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragsdauer und bis zum Wirksamwerden einer Kündigung selbst exportieren. Die Anbieterin unterstützt ihn auf Wunsch bei einem vollständigen Datenexport.
Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden während 30 Tagen aufbewahrt und danach gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist einen Export verlangen. Eine frühere Löschung erfolgt auf schriftliches Verlangen des Kunden.
10. Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung sowie für Personenschäden unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin pro Schadenfall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für Aurentix bezahlt hat.
Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.
11. Änderungen dieser AGB
Die Anbieterin kann diese AGB ändern. Sie teilt Änderungen dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei auf die geänderten Punkte hin.
Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
Jede Fassung dieser AGB trägt eine Versionsnummer und ein Datum. Bei der Aktivierung eines Vertrags wird festgehalten, welcher Fassung der Kunde zugestimmt hat.
12. Schlussbestimmungen
Diese AGB liegen in deutscher, französischer und italienischer Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen. Die Anbieterin darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen.
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Wald ZH, Schweiz.